Weiterempfehlen per E-Mail

Jens Hoppe

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs, wird die Funktion zum Weiterempfehlen einer Seite per E-Mail deaktiviert.

heise meldete am 04.12.2013, dass es sich bei Empfehlungsmails um unerlaubte, abmahnfähige Werbung handeln kann und bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Da ähnlich Gewerbetreibenden auch Parteien nicht unerlaubt werben dürfen, haben wir die Funktion vorerst deaktiviert.